Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGBs

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Mitseglern, auch Tripteilnehmer oder Kunden genannt und SeaTrips Diana Schneider,  im weiteren nur SeaTrips genannt, sowie für etwaige Ansprüche sonstiger Personen aus dem Vertragsverhältnis, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.  Mit der Buchung über unseren Buchungskalender, Telefonisch oder per Mail, erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf www.seatrips.de abgerufen und ausgedruckt werden. Zusätzlich werden die AGBs mit jeder Rechnung verschickt und sind an Bord einsehbar.

§2 Vertragsschluss, Zahlung des Trippreises

Mit der Anmeldung des Kunden per E-Mail, Telefon oder durch Buchung über den Buchungskalender, bietet dieser SeaTrips den Abschluss eines Tripvertrages verbindlich an.

Die Anzahlung ist der Rechnung zu entnehmen und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen oder nach vorheriger Absprache mit SeaTrips in Bar zum Tripbeginn mitzubringen. Sollte die Restzahlung nicht bis 1 Woche vor Tripbeginn bei SeaTrips eingehen und keine Absprache vorliegen, kann SeaTrips vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

Liegen zwischen Buchung und Beginn des Trips weniger als 4 Wochen, ist der komplette Trippreis unverzüglich und vor Tripbeginn zu zahlen. Andernfalls ist SeaTrips berechtigt, den Tripbeginn unter Berechnung des entgangenen Gewinns zu verweigern.

Gutschein

Gutscheine werden vom Kunden in voller Höhe und sofort bezahlt. Wurde der Gutschein auf Rechnung gekauft, ist dieser erst gültig wenn die Rechnung bezahlt wurde.
Gültigkeitsdauer: Der Gutscheinwert ist 3 Jahre nach Beendigung des ersten Jahres gültig. Der Trippreis kann sich in dieser Zeit verändern und ist nur bis zu der Höhe des bezahlten Gutscheins gedeckt.

Wenn beim Gutscheinkauf bereits ein Triptermin vereinbart wurde, gilbt der Gutschein nur für diesen Termin.
Gutscheine können nicht in Bar ausbezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort zu verrechnen.

§3 Umfang und Ausführung des Vertrages

Art und Umfang der von SeaTrips zu erbringenden Leistungen werden durch den schriftlich erteilten Auftrag bestimmt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, umfasst die von SeaTrips zu erbringende Leistung grundsätzlich die Nutzung der Yacht samt qualifizierter Schiffsführung, bei mehrtägigen Trips auch die Kojennutzung. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper/Eignerin, ausschließlich für die buchenden Personen. Schiffsnebenkosten und Bordkasse fallen bei unseren Segeltörn ab Stralsund nicht an, da diese bereits im Trippreis berücksichtigt sind und werden somit von SeaTrips beglichen. Für weitere individuelle Kosten z.B. Restaurantbesuche ist jeder Tripteilnehmer selbst verantwortlich. Bei unseren Wochentörn die nicht ab Stralsund starten, kommt zusätzlich die Bordkasse hinzu.

Bei dem gebuchten Trip handelt es sich um ein sportliches Unternehmen unter Kostenbeteiligung. Es wird weder ein Beförderungs- oder Reisevertrag geschlossen. Der Kunde ist Crewmitglied und kein Passagier, dies umschließt die auf Yachten und Segelbooten übliche Hilfe und Mitarbeit des Kunden abhängig von dessen seemännischen Fertigkeiten.

Über diese hat der Kunde auf Nachfrage von SeaTrips wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen Auskunft zu erteilen, sofern diese Erkrankungen die Durchführung des Trips beeinträchtigen können. Der Kunde versichert, dass er in der Lage ist, 15 Minuten in tiefem Wasser ohne Hilfsmittel zu schwimmen. Sollte der Kunde nicht schwimmen können, besteht für Ihn während des gesamten Aufenthaltes an Bord „Rettungswesten-Pflicht“.  Für die Beaufsichtigung von Kindern sind ausschließlich die Eltern oder die beauftragten Aufsichtspersonen der Kinder zuständig. Pro Kind wird mindestens eine Aufsichtsperson gefordert.

Möchte der Kunde aktiv an der Schiffsführung teilnehmen z.B. Ruder gehen, versichert er unter keinem Alkohol oder Drogeneinfluss zu stehen.

Der Kunde erkennt an, dass der Skipper für die Unbeschadetheit der Gesundheit und des Lebens der Tripteilnehmer verantwortlich ist. Den Anordnungen des Skippers ist daher Folge zu leisten. Ein Tripteilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der Crew an Bord gefährdet, kann von der weiteren Tripteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer vertragsbrüchig wird und den Anordnungen des Schiffsführers wiederholt nicht nachkommt. In diesem Fall bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine Erstattungsansprüche. Das vorbezeichnete Weisungsrecht des Skippers gilt nicht für etwaige Landausflüge und nichtmaritimes Nebenprogramm.

Unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse /Wind / Wasserstände / körperliche Verfassung der Tripteilnehmer, kann der Skipper Änderungen der Fahrtroute festlegen. Sollte der Wind zum Segeln nicht ausreichen oder andere Umstände dazu führen, dass nicht gesegelt werden kann, stellt eine Fahrt unter Maschine keinen Mangel dar.

Änderungen der Fahrtroute bleiben demgemäß vorbehalten.

Sollten bei Mehrtagestörns, wetterbedingte oder materialbedingte unvorhersehbare Umstände dazu führen, dass Ausgangs-, bzw. Zielhafen nicht erreicht wird, die geplante Route geändert oder am Tag nicht gesegelt werden kann (die Yacht im Hafen bleiben muss), verzichten alle Tripteilnehmer gegenüber dem Schiffsführer / Eigner auf jegliche Ersatzansprüche oder Geltendmachung von zusätzlichen Reisekosten / Übernachtungskosten.

§4 Haftung

Jeder Tripteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer / Eigner und den anderen Tripteilnehmern.  Für Reisegepäck und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

Der Tripteilnehmer haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, sowie für Verunreinigungen und Verschmutzungen an Bord, in voller Höhe selbst.

§ 5 Preis, Aufrechnung, vorzeitige Beendigung

Die Preise der Trips richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste (www.seatrips.de).

Endet der Vertrag vorzeitig, ohne dass es durch den Kunden zu vertreten ist, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Soweit die Gründe, die zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages führen, vom Kunden zu vertreten sind, steht SeaTrips die vereinbarte Vergütung nach Abzug ersparter Aufwendungen zu.  Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Mehraufwendungen bleiben davon unberührt.

§6 Rücktritt

Der Kunde ist vor Antritt des Trips zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts ergeben sich die Kosten aus der nachstehenden Aufstellung.

Rücktrittskosten in % vom Endpreis in Abhängigkeit von der Zeitdauer zwischen Eingang der Rücktrittsforderung bei SeaTrips bis zum gebuchten Trip-Zeitpunkt plus eine Bearbeitungsgebühr von 20€.

Zeitdauer bis zum gebuchtem Trip-Zeitpunkt Rücktrittskosten
Buchungsdatum bis länger als 3 Monate vorher 30% vom Trippreis
3 Monat bis länger als 2 Wochen vorher 50% vom Trippreis
2 Wochen und kürzer 100% vom Trippreis

Bei nicht erscheinen zum Trip ohne vorherige Stornierung sind 100% des Trippreises fällig.

Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
20 €/Buchung.

Tritt der Kunde von diesem Vertrag zurück, gleich aus welchem Grund (auch höhere Gewalt), bleibt seine Zahlungspflicht bestehen. Wir empfehlen eine externe Reiserücktrittsversicherung abzuschließen oder eine geeignete Ersatzperson zu suchen

In Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche oder gerichtliche Untersagung, Krieg, – kriegsähnliche Zustände oder sonstiger schwerwiegender Ereignisse ist SeaTrips berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen behält sich SeaTrips vor: ein Ersatztermin zu vereinbaren bzw. ein Gutschein auszustellen. Weitergehende Ansprüche sind, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen.

Sollte eine Buchung vorliegen und die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, ist SeaTrips berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Ausschreibung für den entsprechenden Trip auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesen Fällen wird der bereits gezahlte Trippreis zurückerstattet, ein Ersatztermin vereinbart bzw. ein Gutschein ausgestellt. Weitergehende Ansprüche sind, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen.

Nach Beginn des Trips ist SeaTrips berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Trips ungeachtet einer Abmahnung durch den Skipper / Eigner nachhaltig stört oder gefährdet, so dass eine Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt auch bei übermäßigen Alkoholkonsum- Drogen oder Medikamentenmissbrauch. Bei einer verhaltensbedingten Vertragskündigung bleiben Ersatzansprüchen gegenüber SeaTrips ausgeschlossen und der Kunde haftet für etwaige Schäden in vollem Umfang selbst.

§7 Gewährleistung

Etwaige Mängel jeglicher Art sind dem Skipper umgehend mitzuteilen. Sollte es Beanstandungen geben, müssen diese noch während des Trips schriftlich niedergelegt und dem Skipper bis zum Ende des Trips schriftlich mitgeteilt werden. Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn SeaTrips anstelle des gebuchten Schiffs ein gleichwertiges bzw. vergleichbar ausgestattetes Schiff stellt.

Ist der Trip ordnungsgemäß beendet und liegt keine schriftliche Beanstandung vor, so entfallen nach Verlassen der Segelyacht weitere Ansprüche des Kunden gegenüber SeaTrips. Ein Anspruch auf Ersatz für verloren gegangene Urlaubsfreuden oder Urlaubstage gilt in jedem Fall, ebenso wie Ansprüche, die über den Trippreis hinausgehen, als ausdrücklich ausgeschlossen.

§8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

Für die Abwicklung der Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Erfüllungsort ist Stralsund.

§9 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit dies nicht dem Sinn und Zweck des Vertrages entgegensteht. Eine unwirksame oder nichtige Regelung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

§10 Änderungen und Ergänzungen

Vertragliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 2022-04-01